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Opferschutz
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Opferschutz, Nebenklage, Adhäsionsklage

Das Opfer bzw. der Geschädigte einer Straftat hat im Ermittlungs- und Strafverfahren eigene Rechte und kann sich anwaltlich vertreten lassen.

Nebenkläger

Zu diesen Rechten gehört die Möglichkeit des Geschädigten, sich in den in §395 StPO genannten Fällen der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage als Nebenkläger anzuschließen, Einsicht in die Strafakte (über einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin) zu nehmen, an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen und eigene Anträge zu stellen.

Adhäsionsklage

Mögliche Ansprüche des Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld können mit der Adhäsionsklage gegen den Angeklagten unmittelbar in dem Strafprozess geltend gemacht werden, ohne dass ein gesondertes gerichtliches Verfahren eingeleitet werden muss.
In diesen Verfahren berate und vertrete ich Sie gerne.



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Susanne Steinhoff
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